AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

NEW4MED GmbH
Kalmitstr. 16
68163 Mannheim
Deutschland


Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen. Sie gelten nur für Geschäfte innerhalb Deutschlands.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.2 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich bestätigt wurden.

2. Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware zustande.

2.3 Technische Angaben, Produktbeschreibungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie gekennzeichnet sind.

2.4 Produktänderungen im Rahmen technischer Weiterentwicklungen bleiben vorbehalten, sofern sie für den Vertragspartner zumutbar sind.

3. Preise und Versand

3.1 Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

3.2 Die Lieferung erfolgt grundsätzlich EXW (Incoterms® 2020), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird.

3.3 Bei Bestellungen mit einem Netto-Warenwert unter 2.000,00 EUR berechnen wir pauschal 30,00 EUR Versandkosten (Kurierdienst).

3.4 Ab einem Netto-Warenwert von 2.000,00 EUR erfolgt die Lieferung versandkostenfrei innerhalb Deutschlands, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3.5 Sonderverpackungen oder Expresslieferungen erfolgen gegen gesonderte Berechnung.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

4.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen (§§ 286, 288 BGB).

4.3 Bei objektiv begründeter Gefährdung unserer Zahlungsansprüche sind wir berechtigt, Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

4.4 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte bestehen nur bei rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen.

5. Lieferung und Gefahrübergang

5.1 Die Gefahr geht bei EXW-Lieferung (Incoterms® 2020) mit Bereitstellung der Ware zur Abholung auf den Vertragspartner über.

5.2 Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Vertragspartner zumutbar sind.

5.3 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

5.4 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir bei Lieferverzug nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

6. Verpackung

6.1 Die Verpackung erfolgt nach branchenüblichen Standards.

6.2 Soweit gesetzlich erforderlich, erfüllen wir unsere Verpflichtungen nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG).

6.3 Eine Rücknahme von Transportverpackungen erfolgt nur im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang.

7. Untersuchungs- und Rügepflicht

7.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt gemäß § 377 HGB zu untersuchen.

7.2 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.

7.3 Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

8. Mängelhaftung

8.1 Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

8.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Vertragspartner nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

8.3 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang, außer:

  • bei arglistigem Verschweigen
  • bei Garantieübernahme
  • bei Bauwerksbezug (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB)
  • bei Schadensersatzansprüchen nach Ziffer 9

8.4 Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

8.5 Bei eigenmächtigen Veränderungen, unsachgemäßer Nutzung oder nicht autorisierten Reparaturen entfällt die Gewährleistung.

9. Haftung

9.1 Wir haften unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
  • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  • nach dem Produkthaftungsgesetz

9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.

9.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

9.4 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Erfüllungsgehilfen.

10. Fremdprodukte

Bei Handelsware beschränkt sich unsere Haftung im Rahmen des gesetzlich Zulässigen auf die Ansprüche, die uns gegen den jeweiligen Hersteller oder Lieferanten zustehen. Wir treten diese Ansprüche auf Verlangen an den Vertragspartner ab.

11. Eigentumsvorbehalt (erweitert und verlängert)

11.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.

11.2 Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern.

11.3 Die daraus entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt in voller Höhe an uns ab.

11.4 Bei Verarbeitung oder Umbildung erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.

11.5 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, geben wir Sicherheiten nach unserer Wahl frei.

12. Gerichtsstand und Recht

12.1 Gerichtsstand ist unser Sitz, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist.

12.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.